Ein E-Bike ist strenggenommen ein motorisiertes Zweirad, welches in der Regel per Gasgriff bewegt wird. Im Deutschen Sprachgebrauch hat sich der Begriff „E-Bike“ jedoch als Synonym für Pedelecs etabliert und ist inzwischen als Begriff sehr weit verbreitet.
Ein Pedelec ist offiziell ein pedalbetriebenes Fahrrad, welches über einen Unterstützungsmotor verfügt. Nach DIN EN 15194 unterstützt das Pedelec bis 25 km/h. Fahrzeuge, die über 25 km/h hinaus von einem Motor unterstützt werden, sind keine Pedelecs (E-Bikes im Volksmund) mehr und verlieren dadurch auch den rechtlichen Status eines Fahrrads, welches ohne Führerschein und Kennzeichen gefahren werden darf. Im folgenden Verlauf wird E-Bike als Synonym für Pedelec verwendet.
Demgegenüber ist ein S-Pedelec oder „Speed Pedelec“ ein Kraftfahrzeug. Das S-Pedelec unterstützt Fahrradfahrer mit seinem Antrieb bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Vor allem in Belgien und in der Schweiz sind S-Pedelecs etabliert, da sie dort auch auf Fahrradwegen gefahren werden dürfen. Das ist in Deutschland nicht generell möglich, wenngleich sich in manchen Orten wie in Tübingen die „S-Pedelec frei“-Schilder auf manchen Wegen etabliert haben.